Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen BG BAU Malerfachbetrieb (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Maler-, Lackier- und Sanierungsarbeiten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Malerarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden DIN-Normen ausgeführt.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Abnahme der Leistung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden nach bestem Wissen angegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber diese unverzüglich abzunehmen. Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme der Leistung.

Etwaige Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Gewährleistung

Für Mängel der Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2024